Fällung

Wenn ein Baum starke Schad-/Defektsymptome aufweist, so dass die Bruch- und Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann, sind Fäll- oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich.

Bäume dürfen allerdings nicht einfach gefällt werden, da sie häufig durch Gesetze oder Satzungen geschützt werden. Hierzu zählen das Bundesnaturschutzgesetz und die Baumschutzsatzung der Gemeinde. Daher sind häufig Genehmigungen erforderlich. Wir helfen gerne bei der Abwicklung der Antragsverfahren.

Mit Hilfe von modernen Ablasstechniken sind wir in der Lage, große und schwierige Bäume an unzugänglichen Orten präzise abzutragen. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht uns ein sicheres und effektives Arbeiten und durch unsere regelmäßigen Weiterbildungen sind wir immer auf dem neuesten Stand der Technik.

 

Der Palfinger EPSILON Q170Z bei uns im Einsatz

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Entsorgung

Durch unsere firmeneigenen Spezialmaschinen sind wir in der Lage große Mengen Schnittgut fachgerecht zu entsorgen.

  • Kranfällung
  • Helikopterfällung
  • Seilklettertechnik
  • Kronensicherungsschnitt
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