In der Zeit vom 01. März bis zum 30. September herrscht in Deutschland Vogelschutzzeit. Fällungen dürfen in diesem Zeitraum nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden.
Dementsprechend ist bei uns von Oktober bis einschließlich Februar Hochsaison für Fällungen aller Art. In dieser Zeit werden von uns sowohl große Projekte für öffentliche Auftraggeber wie Städte, Gemeinden und Kommunen durchgeführt, als auch die meisten Fällungen in Wohnanlagen und Privatgärten.
Nutzen Sie unser Anfrageformular, damit wir Fällungen mit ausreichend Vorlauf für die Fällsaison einplanen können:
Hier einige Impressionen von Projekten, die wir in der aktuellen Fällsaison realisiert haben:
Fällung mittels Autokran



Fällung mittels Fällkran






Fällung mittels Seilklettertechnik

